In Deutschlands Gebäuden sorgen immer mehr Brennstoffzellen-Heizungen für Wärme. Damit ist das Ziel der Bundesregierung erfüllt, die mit Anreizprogrammen den Einbau der modernen Technologie ankurbeln will. Im Rahmen des Anreizprogrammes Energieeffizienz des Bundes fördert die KfW schon seit dem Jahr 2016 die Einführung der Brennstoffzellentechnologie in der Wärme- und Stromversorgung von privaten Wohngebäuden in Deutschland. Seit Sommer dieses Jahres dürfen das Technologieeinführungsprogramm auch kleine und mittlere Unternehmen, Contractoren sowie Kommunen für Nichtwohngebäude abrufen.
Antragsberechtigt sind damit jetzt Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen (einschließlich Contractoren) sowie kommunale und gemeinnützige Organisationen.
Die Förderung steht für Brennstoffzellen-Heizungen mit einer elektrischen Leistung bis 5 kW, die entweder im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus installiert werden, zur Verfügung. Je nach elektrischer Leistung ist ein Zuschuss von bis zu 28 200 Euro pro eingebaute Brennstoffzelle möglich.
Verbraucher honorieren das neue Programm und machen es damit zum Erfolg. Die Gerätehersteller rechnen in den kommenden Jahren mit einem exponentiellen Marktwachstum. Ab dem Jahr 2023 sollen jährlich rund 75 000 Brennstoffzellen-Heizungen verbaut werden. Das entspräche einem Marktanteil von rund zehn Prozent.
Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen mit einer elektrischen Leistung von mindestens Pel = 0,25 kWel bis maximal Pel = 5,0 kWel in neuen oder bestehenden Wohngebäuden. Für die Antragstellung ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss. Es werden maximal 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Förderfähig sind sowohl integrierte Geräte als auch Beistellgeräte. Integrierte Geräte sind Geräte, die 'untrennbar' mit einem zusätzlichen Wärmeerzeuger verbunden sind und somit eine technische Einheit bilden.
Beistellgeräte sind Geräte, die individuell durch weitere Wärmeerzeuger (zum Beispiel Brennwertkessel) ergänzt werden müssen, um den notwendigen Wärmebedarf zu decken. Förderfähig sind alle Kosten, die mit dem Einbau des Brennstoffzellensystems entstehen.