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Mit Mechanik und Elektronik aktiv gegen Einbrecher

Quelle: Shutterstock

Sicherheit am Haus bedeutet auch Sicherheit vor Einbruch. Am 29. Oktober 2017 jährt sich zum sechsten Mal der bundesweite Tag des Einbruchschutzes. Am Tag der Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit bewirbt die Polizei unter dem Slogan „Eine Stunde mehr für mehr Sicherheit“ auch in diesem Jahr das Thema „Einbruchschutz“. Die gewonnene Stunde soll genutzt werden, um sich über eine eigenverantwortliche Einbruchvorsorge zu informieren.

Beim Schutz vor Einbrüchen gelten mechatronische Vorkehrungen als sicherster Schutz. Versucht der Einbrecher mechatronisch gesicherte Fenster aufzuhebeln, stemmen sich ihm nicht nur über eine Tonne Widerstand entgegen, es wird auch gleichzeitig der Hebelversuch erfasst und ein Alarm ausgelöst. Haus- und Wohnungseigentümer sollten das unbedingt wissen, gerade jetzt zu Beginn der dunklen Jahreszeit, in der Einbrecher verstärkt aktiv werden.

Obwohl laut polizeilicher Kriminalstatistik die Zahl der Einbrüche im vergangenen Jahr leicht gesunken ist, gibt es noch lange keinen Grund zur Entwarnung, sind doch zu viele Privathäuser noch nicht ausreichend gegen Einbruch gesichert. Als wirkungsvoll haben sich neben mechatronischen Schutzvorkehrungen auch automatische Rollladensteuerungen, Zeitschaltuhren im Wohnbereich sowie Vorkehrungen aus dem Bereich Smart Home erwiesen.

Dazu zählen zum Beispiel Alarmanlagen, die mit Sensoren wie Fenster- und Türkontakten oder einer Raumüberwachung gekoppelt sind. Bei unberechtigtem Zugriff ertönt ein Alarmsignal, gleichzeitig ist ein Notruf an eine hinterlegte Telefonnummer zuschaltbar – und das System mobil per Smartphone steuerbar.

Klassische Bewegungsmelder im Außenbereich nehmen den Tätern den Schutz der Dämmerung oder Dunkelheit. Wichtig ist, dass sie manipulationssicher installiert, von außerhalb also nicht zugänglich sind.

Hier bietet auch die KfW Anreize, Maßnahmen zum Einbruchschutz zu ergreifen. Seit dem 15.09.2017 hat sie den Zuschuss für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in ihrem Produkt "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss" (455) geändert.

Informationen der KfW dazu gibt es hier.

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