Ab 1. Mai sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, bei neu ausgestellten Verbrauchsausweisen detailliertere Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. So soll der Informationsgehalt des Ausweises erhöht werden: Künftig wird auch die Höhe der Treibhausgas-Emissionen in den Energieausweis aufgenommen. Relevant werden die Änderungen in diesem Jahr für Energieausweise, die 2011 ausgestellt wurden. Da Energieausweise nur zehn Jahre gültig sind, müssen Eigentümer sie erneuern lassen, wenn sie die Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Darüber hinaus gelten die Regeln nicht nur für Hauseigentümer, sondern nun auch für Immobilienmakler.
Klimaanlagen und Termin der nächsten Inspektion sind auch anzugeben
Grund für die neuen Regelungen ist das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bei den Neuerungen für bestehende Gebäude sieht das GEG eine Übergangsfrist bis 30. April 2021 vor. Erst danach kommen die zusätzlichen Regeln für Energieausweise zum Tragen. Neben den zuvor genannten Angaben müssen Eigentümer nun auch inspektionspflichtige Klimaanlagen sowie das Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion angeben. Immobilienbesitzer haben weiterhin die Wahl zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis. Die zuvor genannten Regelen gelten jedoch nicht mehr nur für den Bedarfsausweis, sondern auch für den Verbrauchsausweis.
Gebäude vor Ort oder anhand von Fotos bewerten
Aussteller der Verbrauchsausweise müssen zudem künftig die bestehenden Gebäude vor Ort besichtigen oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen.
Weitere Informationen zum Gebäudeenergieausweis sind im Internet auf den Seiten der EnergieAgentur.NRW zu finden:
www.energieagentur.nrw/gebaeude/modernisierung/energieausweis#ts
Ansprechpartnerin:
Lale Kücük
EnergieAgentur.NRW
Tel. 0202 / 245 52 71
Mail: kuecuek©energieagentur.nrw