Ebenfalls Pflicht sind seit Jahresanfang Rauchmelder für Neu- und Umbauten. Ansprechpartner für Kauf und Einbau sind Elektrofachbetriebe sowie die Schornsteinfeger.
Mit den Rauchmeldern sollen gefährliche Wohnungsbrände, die unbemerkt bleiben, endlich der Vergangenheit angehören. Vor allem nachts sollen die Rauchmelder Leben retten. Ihr durchdringendes Piepen soll die Hausbewohner so rechtzeitig wecken, dass sie ausreichend Zeit haben, sich in Sicherheit zu bringen.
Unterschiedlich sind je nach Bundesland die Vorschriften, in welchen Räumen die Warnmelder anzubringen sind. Für einen lückenlosen Schutz sollten sie allerdings freiwillig in jedem Zimmer vorhanden sein. Einige Modelle sind über Funk miteinander verbunden und lösen im Brandfall Alarm in jedem Zimmer aus.
In einigen Bundesländern gilt noch eine Übergangsfrist. Erst mit deren Ablauf müssen sämtliche Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, nicht nur Neu- und Umbauten. Auch wenn keine staatlichen Kontrollen stattfinden, sollten sie im eigenen Interesse eingebaut sein und funktionieren. Kommen bei einem Brand in einem Haus ohne Rauchwarnmelder Menschen zu Schaden, drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht.