Die Verantwortung für die Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserqualität im Gebäude von der Übergabestelle bis zur Entnahmestelle liegt bei den Planern, Installateuren und Betreibern. Diese sind gemeinsam gefordert, für eine fachgerechte Planung, Installation, Inbetriebnahme und für einen hygienischen Betrieb zu sorgen. Maßgeblich sind hierbei die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Verantwortung für deren Einhaltung geht nach Inbetriebnahme und Übergabe auf den Betreiber, den Pächter oder den Mieter über. Daher formulieren Vermieter für ihre Mieter und Pächter immer häufiger Anweisungen zum bestimmungsgemäßen Betrieb.
Denn Fakt ist: Die meisten Vorkommnisse, die zu einer Kontamination des Trinkwassers beim Transport und in der Trinkwasserinstallation führen, resultieren aus dem Nichteinhalten der technischen Regeln. Es ist daher überaus wichtig, kontinuierlich über die Vorschriften und deren regelmäßige Überarbeitung zu informieren.
EnergieGemeinschaft RheinMain bietet rund um das Thema Trinkwasserhygiene zahlreiche Seminare und Weiterbildungen, die in jedem Jahr von den Mitgliedern sehr gut angenommen werden. Ein wichtiges Zeichen für die hohe Bedeutung des Themas innerhalb der Betriebe.
Die Sensibilisierung sollte bei den Fachhandwerkern eigentlich vorhanden sein. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind bei Planung, Installation und Betrieb von Trinkwasserinstallationen von allen Beteiligten einzuhalten. Dies wird in der zuletzt am 9.01.2018 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung gefordert. Leider ist diese Trinkwasserverordnung nicht allen Betreibern bekannt. Hierfür sollte man sich stärker einsetzen, da auch die Betreiber einen großen Einfluß auf die Trinkwasserhygiene haben. Dies machen wir seit vielen Jahren in unseren KEMPER-Seminaren und auch die Fachleute (Wasserversorger, Planer und Installateure) sollten den Endverbraucher hierfür sensibilisieren.
Oft sind die Endverbraucher hierüber zu wenig informiert. Die Wartung einer Trinkwasserinstallation ist aber ein zwingendes Muss, um die Hygiene in der Installation aufrechtzuerhalten. Die meisten Probleme entstehen durch den Einsatz ungeeigneter Werkstoffe und eine von der Planung abweichende Betriebsweise, die oft mit kritischen Temperaturen in der Trinkwasserinstallation einhergeht.
Das Thema Trinkwasser ist seit Jahren eines, das die Branche sehr stark interessiert. Viele Fragen, die sich die Fachleute stellen, werden in unseren Seminaren beantwortet. Das Ergebnis: Die Teilnehmer wissen nach einer solchen Schulung mit der Norm sicher umzugehen. Planung, Errichtung und ein Betrieb von Trinkwasserinstallationen können normgerecht erfolgen.
Bei einer Gefährdungsanalyse ist gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung nach Paragraph 16 Absatz 7 die Empfehlung des Umweltbundesamtes zu beachten. Dies ist eine sehr gute Empfehlung die aktuell auch überarbeitet wird.
An erster Stelle muss die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik stehen. Dies ist ganz klar gefordert und darf nicht missachtet werden. Wenn man von diesen abweicht, kann die Trinkwasserinstallation zu starken gesundheitlichen Problemen führen. Hierdurch sind die betroffenen Verbraucher einer Gefahr ausgesetzt. Wir wissen, dass sich ein „Fachhandwerker“ sehr wohl an die Regelwerke hält. In der Vergangenheit hat es aber durchaus Fälle gegeben, in denen sich der Betreiber juristisch verantworten musste. Hier wurde schon oft der Fachhandwerker mit in die Verantwortung genommen, da er den Betreiber als Laien fachtechnisch beraten muss.
Das ist schwer zu sagen. Fakt ist, dass in vielen Fällen die grundlegenden Faktoren wie bestimmungsgemäßer Betrieb, hydraulischer Abgleich und mangelhafte oder gänzlich fehlende Wartung zu einer Verschlechterung der Trinkwasserqualität führen und dadurch die Installation nach einer Beprobung gemäß TrinkwV auffällig wird. Solch eine nicht bestimmungsgemäß betriebene Trinkwasserinstallation kann sogar zu einer verschlechterten Trinkwasserqualität des Wasserversorgers führen.