Das Förderprogramm der Kommunalrichtlinie ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Mit dieser fördert und initiiert das Bundesumweltministerium seit dem Jahr 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland und leistet dadurch einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Die NKI wurde gestartet, um gemeinsam mit Bürgern sowie Akteuren aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft innovative Ansätze und Konzepte zu entwickeln und umzusetzen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Handwerk, sind doch zahlreiche förderfähige Projektbausteine nur in Zusammenarbeit mit fachlich versierten Akteuren umsetzbar.
Förderfähig sind im Rahmen der Kommunalrichtlinie Klimaschutzinvestitionen, Projekte, Energiesparmodelle und das kommunale Klimaschutzmanagement. Dazu zählen insbesondere Einstiegsberatungen und Energiesparmodelle, die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten, die Umsetzung der Konzepte durch ein Klimaschutzmanagement sowie die Förderung kommunaler Klimaschutzinvestitionen wie zum Beispiel die Sanierung von Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen sowie Mobilität und Green-IT.
Anträge können noch bis zum 30. September beim Projektträger Jülich gestellt werden. Auskunft und telefonische Beratung erhalten Interessenten bei dem vom Bundesumweltministerium beauftragten Service- und Kompetenzzentrum „Kommunaler Klimaschutz“ in Berlin. Die Kontaktdaten sind:
Telefon: 030 390 011 70
E-Mail: skkk©klimaschutz.de
Internet: www.klimaschutz.de/kommunen
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