Mit einem Paket aus Förderung der Elektromobilität, Stärkung der Bahn und CO2-Bepreisung sollen die Emissionen im Bereich Verkehr gesenkt werden.
Unterwegs mit ÖPNV
So ist zum Beispiel beabsichtigt, die Bundesmittel für den Ausbau des ÖPNV ab 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro, ab 2025 auf jährlich zwei Milliarden Euro zu erhöhen. Das im Bundeshaushalt verfügbare Geld wird umverteilt zugunsten derjenigen, die Rad fahren, zu Fuß gehen oder den ÖPNV nutzen.
Durch eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes beim Bahnfahren im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent werden Bahntickets günstiger. Der Bund wird sich 2020 bis 2030 jährlich mit einer Milliarde Euro zusätzlichen Eigenkapitals an der Deutschen Bahn beteiligen. Im Flugverkehr erhöht die Bundesregierung die Luftverkehrsabgabe im Jahr 2020 und verhindert Dumpingpreise.
Unterwegs mit dem Auto
Die stärkere Kopplung der KfZ-Steuer an den CO2-Ausstoß macht spritsparende Autos günstiger und den Kauf von Spritschluckern unattraktiver. Für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2021 wird die Bemessungsgrundlage der Steuer hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro Kilometer bezogen und oberhalb 95 Gramm CO2/km schrittweise erhöht.
Der CO2-Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 ab Januar 2021 wird voraussichtlich zu einem Aufschlag von etwa 7,5 Cent auf den Liter Benzin und Diesel führen. Im Jahr 2025 wird der Preis pro Tonne CO2 auf 55 Euro steigen, was wiederum zu einer Spritpreiserhöhung zwischen 15 und 20 Cent pro Liter führen würde. Das bedeutet: Niemand muss sich sofort ein neues Auto anschaffen. Aber wenn in ein paar Jahren die nächste Anschaffung ansteht, dann wird es günstiger sein, sich für ein klimafreundliches, spritsparendes Modell zu entscheiden.
Menschen, die über weite Strecken pendeln und dabei auf das Auto angewiesen sind, werden durch die Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021 für Strecken über 20 Kilometer entlastet. Sie bekommen dann 35 Cent ab Kilometer 21.
Vereinbart wurde das Ziel, dass bis 2030 7 bis 10 Millionen E-Autos in Deutschland zugelassen sind. Eine Kaufprämie für E-Autos macht diese erschwinglicher. Bezuschusst werden insbesondere E-Autos, die unter 40.000 Euro kosten. Darüber hinaus soll der Steuersatz für rein elektrisch betriebene Dienstwagen in dieser Preisklasse von 0,5 auf 0,25 % gesenkt werden. Die sinkenden Strompreise und der Aufbau von einer Million Ladepunkten bis 2030, die im Klimaschutzprogramm geplant sind, tragen zusätzlich dazu bei, E-Autos attraktiver zu machen. Bis 2025 will die Bundesregierung hierbei finanziell unterstützen.
Elektro- und Hybridfirmenwagen
Für die Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung eingeführt, die ab 2020 bis Ende 2030 gelten soll. Unternehmen können dann bereits im Jahr der Anschaffung eines solchen Fahrzeugs zusätzlich zu den regulären Abschreibungsmöglichkeiten die Hälfte der Anschaffungskosten steuerlich abschreiben.
Arbeitnehmer, die einen Elektro- oder Hybriddienstwagen auch privat nutzen, müssen seit 1. Januar 2019 lediglich einen reduzierten Steuersatz von 0,5 % des Bruttolistenpreises versteuern.