Umstieg auf Elektromobilität
Elektroautos werden zurzeit mit einem Umweltbonus gefördert. Dafür traten am 18. Februar 2020 höhere Fördersätze in Kraft, die jedoch nur für Pkw ausbezahlt werden, die nach dem 04.11.2019 zugelassen wurden. Dann wird die bisherige Förderung bei reinen E-Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro um 50 Prozent von 4.000 Euro auf 6.000 Euro angehoben. Für Fahrzeuge, die vor dem 04.11.2019 zugelassen wurden, gelten die Fördersätze in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019. > Mehr dazu hier
Und auch steuerlich werden Elektroautos gefördert: Für reine Elektroautos, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, ist zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Hybridfahrzeuge, die auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, profitieren nicht von diesem Steuervorteil. Für Dienstwagen gilt seit 2019 ein weiteres Privileg: Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge werden pauschal mit 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert. Zum Vergleich: Verbrenner müssen mit 1 Prozent des Listenpreises beim Finanzamt angesetzt werden.
Wer sein E-Auto darüber hinaus mit akustischem Warnsystem (AVAS) kauft, bekommt zusätzlich 100 Euro Bonus. Es gibt ihn auch für Nachrüstlösungen. Ladestationen werden etwa über die KfW gefördert. Bei Sanierung von Dächern oder dem Austausch alter Heizungen erhalten Antragsteller neben der Erstattung der Baukosten von 10 bis 20 Prozent, eine Wallbox inklusive.